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Planer*in und Bauleiter*in Elektrotechnik abwassertechnischer Anlagen
Düsseldorf
Aktualität: 17.01.2025
Anzeigeninhalt:
17.01.2025, Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsseldorf
Planer*in und Bauleiter*in Elektrotechnik abwassertechnischer Anlagen
Über uns:
Die Abteilung Sonderbauwerke und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf ist mit ihren 28 Mitarbeiter*innen für die Planung und den Bau von Sonderbauwerken und Hochwasserschutzanlagen sowie den Gewässerausbau verantwortlich. Zudem obliegt der Abteilung die Durchführung von Investitionsvorhaben an den rund 230 bestehenden Sonderbauwerken des Kanalnetzes. Zu den Aufgaben des Sachgebietes Sonderbauwerke zählen insbesondere die Planung und der Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Pumpwerken sowie die Sanierung von bestehenden Sonderbauwerken mit den Gewerken Bau, maschinen- und Elektrotechnik unter Anwendung der BIM-Methode. Als Mitarbeiter*in im Fachbereich Sonderbauwerke realisieren Sie anspruchsvolle Baumaßnahmen und tragen zur geordneten Abwasserbeseitigung und den Gewässerschutz bei.
Aufgaben:
- Interdisziplinäre Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung von abwassertechnischen Anlagen mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik
- Ausschreibung von Ingenieur- und Bauleistungen
- Unterstützung der Projektleitung als Fachplaner*in und Fachbauleiter*in
- Übernahme der Bauherrenfunktion im Sinne der Baustellenverordnung für das jeweilige Projekt.
Qualifikationen:
- Bachelor der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbare Qualifikation oder staatlich geprüfte Techniker*innen und Meister*innen aus dem oben genannten Fachbereich mit langjähriger Berufserfahrung
- Berufserfahrung in der Planung und dem Bau von elektrotechnischen Anlagen für Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke sind von Vorteil
- Erfahrungen in der BIM-Anwendung vorteilhaft
- Gute Kenntnisse der HOAI und der VOB sind wünschenswert
- Fach- und organisationsübergreifendes Denken, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit
- Sichere Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1) sowie der deutschen Fachbegriffe
- Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise EU-Norm B.
Wir bieten:
- Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Aufgaben in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Als Teil unseres Teams leisten Sie mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Bürger*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.
- Anspruchsvolle Projekte der Abwassertechnik in einem BIM-fähigen Umfeld
- Ein motiviertes Team, das Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit in vertrauensvoller Atmosphäre legt
- Gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Flexible Arbeitszeit- und Gleitzeitmodelle sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten oder zur Telearbeit
- Eine zusätzliche Betriebsrente zur Altersversorgung.
Unser Kontakt:
Https://karriere.duesseldorf.de/planerin-und-bauleiterin-elektrotechnik-abwassertechnische-de-f6360. html?agid=19 Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 67/23/02/25/123.
Für nähere Auskünfte zum
Aufgabengebiet steht Ihnen
Jürgen Braun, Telefon 0211 89-26733,
Gerne zur Verfügung. Für das Bewerbungsverfahren
Ist Ihre Ansprechperson
Nadine Bayer Telefon 0211 89-21234,
Landeshauptstadt Düsseldorf,
Moskauer Straße 25, 40227 Düsseldorf
Weitere Informationen:
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de . Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
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