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Prüfer*in
Schleswig
Aktualität: 02.05.2024
Anzeigeninhalt:
02.05.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Prüfer*in
Wir als Mitarbeitende des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung haben eine Doppelfunktion. Unabhängig von Weisungen untersuchen wir das Verwaltungshandeln sowohl der Kreisverwaltung (örtliche Prüfung) als auch der Verwaltungen der Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in unserem Kreis (überörtliche Prüfung). Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Weisungen des Bundes und Landes, der sachgerechten und wirtschaftlichen Führung der Verwaltungen sowie der ordnungsgemäßen Abwicklung von Kassengeschäften. Im Rahmen der Prüfungen geben wir einerseits klare Feststellungen ab und andererseits bieten wir im Rahmen von Beratungen Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung. Unser Ziel ist es dabei, einen Beitrag zur Verbesserung des Verwaltungshandelns zu erreichen, um die Wirtschaftlichkeit und Arbeitsqualität der Verwaltungen im Kreisgebiet zu steigern. Sie denken, die öffentliche Finanzkontrolle ist eine wichtige Aufgabe? Wir auch! Helfen Sie uns, unser Ziel weiter voranzubringen.
Gemeinde- und Rechnungsprüfungstätigkeiten im Austausch/in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht, bei Bedarf mit der Steuerungsunterstützung und der Politik wahrnehmen:
Überörtliche Ordnungsprüfungen durchführen
Unvermutet überörtliche Finanzbuchhaltungsprüfungen durchführen
Abrechnungen und Verwendungsnachweise prüfen
Doppische Jahresabschlüsse (u. a. Kreis, Kulturstiftung, Zweckverbände) prüfen
Ersatzprüfungen bei von der Jahresabschlussprüfung befreiten Einrichtungen vornehmen
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Eine der folgenden Qualifikationen:
Angestelltenlehrgang II
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Zusatzausbildung zum*zur kommunalen Bilanz- oder Finanzbuchhalter*in bzw. die Bereitschaft, diese zu absolvieren
Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Pkw zur Durchführung von Außendienstterminen gegen eine Fahrtkostenerstattung nach der Reisekostenverordnung
Mehrjährige Berufserfahrung auf einer anderen Stelle im Verwaltungsdienst außerhalb der Ausbildung/des Vorbereitungsdienstes
Berufliche Erfahrungen im Haushalts- und Kassenrecht sowie als kommunale*r Bilanz- oder Finanzbuchhalter*in
Soziale Kompetenz gegenüber Dritten
Gutes Planungs- und Organisationsvermögen
Berufsfeld
Standorte
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